Klicke auf das Bild und Du kommst zur Webseite
Schönheitsreparaturen – Pflicht des Mieters oder Vermieters?
Die Bezeichnung der Schönheitsreparaturen ist im eigentlichen Sinne irreleitend. Schönheitsreparaturen sind keine Reparatur, sondern eine dekorative Verbesserung von vermieteten Räumen. Hierbei wird lediglich das Erscheinungsbild des Raumes verbessert, oder oberflächliche Schäden behoben. Somit sind Schönheitsreparaturen als eine Renovierung zu sehen.
Bitte weiter lesen auf der Webseite.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen