Freitag, 2. Dezember 2011

Schönheitsreparaturen


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Schönheitsreparaturen – Pflicht des Mieters oder Vermieters?
Die Bezeichnung der Schönheitsreparaturen ist im eigentlichen Sinne irreleitend. Schönheitsreparaturen sind keine Reparatur, sondern eine dekorative Verbesserung von vermieteten Räumen. Hierbei wird lediglich das Erscheinungsbild des Raumes verbessert, oder oberflächliche Schäden behoben. Somit sind Schönheitsreparaturen als eine Renovierung zu sehen.

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